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Wasserablesung

Die Stadt Sternberg - Stadtwerke – informiert:

Verfahrensweise für die Genehmigung und Berechnung der Gartenwasserzähler /Abzugszähler

In der Stadt Sternberg und den Ortsteilen Sternberger Burg, Groß Raden, Pastin, Neu Pastin, sowie in den Ortsteilen Wamckow und Kobrow II der Gemeinde Kobrow können Abzugszähler für die Gartenbewässerung auf den Privatgrundstücken genutzt werden.

Die geeichten Abzugszähler sind bei den Stadtwerken Sternberg zu beziehen und können beim Wasserwerk in Sternberg, An der Schweinsbrücke 6, abgeholt werden.

Die Gartenzähler gehen somit in Eigentum des Grundstücksbesitzers über.

Die Abzugszähler sind mit Zählernummern bei der Verbrauchsabrechnung registriert und werden jährlich von den Mitarbeitern der Stadtwerke abgelesen. Für die gemessene Wassermenge wird keine Abwassergebühr berechnet. Eine Grundgebühr für Abzugszähler wird nicht erhoben.

Nach Ablauf der Eichfrist für Wasserzähler von 6 Jahren gem. Eichgesetz kann ein neuer geeichter Abzugszähler bei den Stadtwerken Sternberg erworben werden.

Wurden die Gartenwasserzähler nicht bei den Stadtwerken erworben oder sollte die Eichfrist abgelaufen sein, wird die gemessene Wassermenge der Abzugszähler bei der Jahresabrechnung nicht berücksichtigt.

Für Nachfragen stehen die Mitarbeiter des Wasserwerkes unter den Telefonnummern 03847/ 2393 oder 0171/ 5727576 zur Verfügung.

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